Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-310/08London Borough of Harrow v Nimco Hassan Ibrahim and Secretary of State for the Home Department

Entschieden
2010-02-23
ECLI
ECLI:EU:C:2010:80
CELEX
62008CJ0310
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Ehegatte eines Angehörigen eines Mitgliedstaats ist, und ihrer Kinder, die Angehörige eines Mitgliedstaats sind - Beendigung der unselbständigen Tätigkeit des Angehörigen eines Mitgliedstaats und anschließende Ausreise aus dem Aufnahmemitgliedstaat - Einschreibung der Kinder in einer Bildungseinrichtung - Fehlen von Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Richtlinie 2004/38/EG.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung