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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-31/22 P(I)Atlas Copco Airpower and Atlas Copco AB v European Commission

Entschieden
2022-08-01
ECLI
ECLI:EU:C:2022:620
CELEX
62022CO0031
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Streithilfe – Staatliche Beihilfen – Vom Königreich Belgien durchgeführte Beihilferegelung – Zulassung der Streithilfe im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens gegen ein Urteil des Gerichts – Aufhebung der Entscheidung des Gerichts – Zurückverweisung der Sache an das Gericht – Entscheidung des Gerichts, eine schriftliche Stellungnahme eines am Rechtsmittelverfahren beteiligten Streithelfers zu dem Urteil, mit dem diese Zurückverweisung vorgenommen wird, nicht zu den Akten der Rechtssache zu nehmen – Implizite Entscheidung des Gerichts, einem am Rechtsmittelverfahren beteiligten Streithelfer die Zuerkennung der Streithelfereigenschaft vor dem Gericht zu verweigern – Zulässigkeit des Rechtsmittels – Streithelfereigenschaft eines am Rechtsmittelverfahren beteiligten Streithelfers vor dem Gericht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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