Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-308/22Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) v College voor de toelating van gewasbeschermingsmiddelen en biociden
- Entschieden
- 2024-04-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:350
- CELEX
- 62022CJ0308
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 – Zulassung zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – Prüfung zur Zulassung – Art. 36 – Ermessen des betreffenden Mitgliedstaats im Sinne von Art. 36 Abs. 2 in Bezug auf die wissenschaftliche Risikobewertung durch den Mitgliedstaat, der den Zulassungsantrag gemäß Art. 36 Abs. 1 prüft – Art. 44 – Aufhebung oder Änderung einer Zulassung – Vorsorgeprinzip – Wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf – Neuester Stand von Wissenschaft und Technik.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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