Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-308/17Hellenische Republik v Leo Kuhn
- Entschieden
- 2018-11-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:911
- CELEX
- 62017CJ0308
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen – Anwendungsbereich – Art. 1 Abs. 1 – Begriff ‚Zivil- und Handelssachen‘ – Von einem Mitgliedstaat begebene Anleihen – Beteiligung des privaten Sektors an der Umstrukturierung der Staatsschuld dieses Staates – Einseitige, rückwirkende Änderung der Anleihebedingungen – Umschuldungsklauseln – Klage privater Gläubiger, die als natürliche Personen Inhaber solcher Anleihen sind, gegen diesen Staat – Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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