Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-306/21Komisia za zashtita na lichnite danni and Tsentralna izbiratelna komisia v Koalitsia „Demokratichna Bulgaria - Obedinenie“

Entschieden
2022-10-20
ECLI
ECLI:EU:C:2022:813
CELEX
62021CJ0306
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Anwendungsbereich – Art. 2 Abs. 2 Buchst. a – Begriff ‚Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt‘ – Nationale und europäische Wahlen – Art. 6 Abs. 1 Buchst. e – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 58 – Von den Aufsichtsbehörden erlassener Rechtsakt, mit dem die Videoaufzeichnung der Stimmenauszählung in Wahllokalen beschränkt oder gegebenenfalls verboten wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung