Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-306/20SIA „Visma Enterprise” v Konkurences padome
- Entschieden
- 2021-11-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:935
- CELEX
- 62020CJ0306
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kartelle – Art. 101 Abs. 1 und 3 AEUV – Vertikale Vereinbarungen – ‚Bezweckte‘ oder ‚bewirkte‘ Beschränkung – Freistellung – Registrierung des potenziellen Geschäfts mit dem Endnutzer durch den Vertriebshändler – Klausel, die dem Vertriebshändler einen ‚Vorrang für die Abwicklung des Verkaufsvorgangs‘ während eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Registrierung gewährt – Ausnahme – Widerspruch des Nutzers – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Rein interner Sachverhalt – Nationale Rechtsvorschriften, die sich nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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