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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-306/20SIA „Visma Enterprise” v Konkurences padome

Entschieden
2021-11-18
ECLI
ECLI:EU:C:2021:935
CELEX
62020CJ0306
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kartelle – Art. 101 Abs. 1 und 3 AEUV – Vertikale Vereinbarungen – ‚Bezweckte‘ oder ‚bewirkte‘ Beschränkung – Freistellung – Registrierung des potenziellen Geschäfts mit dem Endnutzer durch den Vertriebshändler – Klausel, die dem Vertriebshändler einen ‚Vorrang für die Abwicklung des Verkaufsvorgangs‘ während eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Registrierung gewährt – Ausnahme – Widerspruch des Nutzers – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Rein interner Sachverhalt – Nationale Rechtsvorschriften, die sich nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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