Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-306/09I.B
- Entschieden
- 2010-10-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:626
- CELEX
- 62009CJ0306
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - Haftbefehl zum Zweck der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - Art. 5 - Vom Ausstellungsmitgliedstaat zu gewährende Garantien - Art. 5 Nr. 1 - Verurteilung in Abwesenheit - Art. 5 Nr. 3 - Haftbefehl zum Zweck der Strafverfolgung - Übergabe unter der Bedingung, dass die gesuchte Person in den Vollstreckungsmitgliedstaat rücküberstellt wird - Gemeinsame Anwendung von Art. 5 Nrn. 1 und 3 - Vereinbarkeit.
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