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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-306/09I.B

Entschieden
2010-10-21
ECLI
ECLI:EU:C:2010:626
CELEX
62009CJ0306
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - Haftbefehl zum Zweck der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - Art. 5 - Vom Ausstellungsmitgliedstaat zu gewährende Garantien - Art. 5 Nr. 1 - Verurteilung in Abwesenheit - Art. 5 Nr. 3 - Haftbefehl zum Zweck der Strafverfolgung - Übergabe unter der Bedingung, dass die gesuchte Person in den Vollstreckungsmitgliedstaat rücküberstellt wird - Gemeinsame Anwendung von Art. 5 Nrn. 1 und 3 - Vereinbarkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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