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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-305/16Avon Cosmetics Ltd v The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

Entschieden
2017-12-14
ECLI
ECLI:EU:C:2017:970
CELEX
62016CJ0305
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a – Besteuerungsgrundlage – Art. 17 – Recht auf Vorsteuerabzug – Art. 27 – Abweichende Sondermaßnahmen – Entscheidung 89/534/EWG – Vertriebssystem, das auf der Lieferung von Gegenständen durch nicht steuerpflichtige Personen beruht – Besteuerung auf der Grundlage des Normalwerts des Gegenstands im letzten Stadium des Vertriebs – Einbeziehung der diesen Personen entstandenen Kosten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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