Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-303/22CROSS Zlín, a.s. v Úřad pro ochranu hospodářské soutěže
- Entschieden
- 2024-01-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:60
- CELEX
- 62022CJ0303
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge – Richtlinie 89/665/EWG – Zugang zu den Nachprüfungsverfahren – Art. 2 Abs. 3 und Art. 2a Abs. 2 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ein Nachprüfungsverfahren mit Suspensiveffekt vorzusehen – Nachprüfungsstelle in erster Instanz – Nachprüfung der Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags – Art. 2 Abs. 9 – Nachprüfungsstelle, die kein Gericht ist – Abschluss eines Vertrags über einen öffentlichen Auftrag vor Erhebung einer Klage gegen eine Entscheidung dieser Stelle – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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