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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-303/22CROSS Zlín, a.s. v Úřad pro ochranu hospodářské soutěže

Entschieden
2024-01-18
ECLI
ECLI:EU:C:2024:60
CELEX
62022CJ0303
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge – Richtlinie 89/665/EWG – Zugang zu den Nachprüfungsverfahren – Art. 2 Abs. 3 und Art. 2a Abs. 2 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ein Nachprüfungsverfahren mit Suspensiveffekt vorzusehen – Nachprüfungsstelle in erster Instanz – Nachprüfung der Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags – Art. 2 Abs. 9 – Nachprüfungsstelle, die kein Gericht ist – Abschluss eines Vertrags über einen öffentlichen Auftrag vor Erhebung einer Klage gegen eine Entscheidung dieser Stelle – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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