Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-302/20M. A v Autorité des marchés financiers
- Entschieden
- 2022-03-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:190
- CELEX
- 62020CJ0302
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen – Marktmissbrauch – Richtlinien 2003/6/EG und 2003/124/EG – Insiderinformation – Begriff – Präzise Information – Information über die bevorstehende Veröffentlichung eines Presseartikels, in dem ein Marktgerücht über einen Emittenten von Finanzinstrumenten aufgegriffen wird – Unrechtmäßigkeit der Offenlegung einer Insiderinformation – Ausnahmen – Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – Art. 10 – Offenlegung einer Insiderinformation im Zuge der normalen Ausübung eines Berufs – Art. 21 – Offenlegung einer Insiderinformation für journalistische Zwecke – Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung – Offenlegung einer Information über die bevorstehende Veröffentlichung eines Presseartikels gegenüber einer üblichen Quelle durch einen Journalisten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht