Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑302/13flyLAL-Lithuanian Airlines AS v Starptautiskā lidosta Rīga VAS and Air Baltic Corporation AS
- Entschieden
- 2014-10-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2319
- CELEX
- 62013CJ0302
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 31 – Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung, mit der einstweilige und sichernde Maßnahmen angeordnet werden – Art. 1 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Zivil- und Handelssachen – Begriff – Klage auf Ersatz des durch angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union entstandenen Schadens – Ermäßigung auf Flughafenentgelte – Art. 22 Nr. 2 – Ausschließliche Zuständigkeiten – Begriff – Gesellschaften und juristische Personen betreffender Rechtsstreit – Entscheidung über die Gewährung von Ermäßigungen – Art. 34 Nr. 1 – Gründe für die Versagung der Anerkennung – Ordre public des Staates, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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