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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-301/22Peter Sweetman v An Bord Pleanála and Ireland and the Attorney General

Entschieden
2024-04-25
ECLI
ECLI:EU:C:2024:347
CELEX
62022CJ0301
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Richtlinie 2000/60/EG – Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Wasserpolitik – Art. 4 Abs. 1 Buchst. a – Umweltziele bei Oberflächengewässern – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Genehmigung eines Vorhabens zu versagen, das eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers verursachen kann – Art. 5 und Anhang II – Beschreibung der Typen der Oberflächenwasserkörper – Art. 8 und Anhang V – Einstufung des Zustands von Oberflächengewässern – Art. 11 – Maßnahmenprogramm – Vorhaben zur Entnahme von Wasser aus einem See mit einer Oberfläche von weniger als 0,5 km2.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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