Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-301/22Peter Sweetman v An Bord Pleanála and Ireland and the Attorney General
- Entschieden
- 2024-04-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:347
- CELEX
- 62022CJ0301
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Richtlinie 2000/60/EG – Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Wasserpolitik – Art. 4 Abs. 1 Buchst. a – Umweltziele bei Oberflächengewässern – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Genehmigung eines Vorhabens zu versagen, das eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers verursachen kann – Art. 5 und Anhang II – Beschreibung der Typen der Oberflächenwasserkörper – Art. 8 und Anhang V – Einstufung des Zustands von Oberflächengewässern – Art. 11 – Maßnahmenprogramm – Vorhaben zur Entnahme von Wasser aus einem See mit einer Oberfläche von weniger als 0,5 km2.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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