Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-300/21UI v Österreichische Post AG
- Entschieden
- 2023-05-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:370
- CELEX
- 62021CJ0300
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 82 Abs. 1 – Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eine unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgte Datenverarbeitung verursacht worden ist – Voraussetzungen des Schadenersatzanspruchs – Unzulänglichkeit eines bloßen Verstoßes gegen diese Verordnung – Erforderlichkeit eines durch diesen Verstoß verursachten Schadens – Ersatz eines immateriellen Schadens, der durch eine solche Verarbeitung entstanden ist – Unvereinbarkeit einer nationalen Regelung, die den Ersatz eines solchen Schadens von der Überschreitung einer Erheblichkeitsschwelle abhängig macht – Regeln für die Festsetzung von Schadenersatz durch die nationalen Gerichte.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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