Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-300/20Bund Naturschutz in Bayern eV v Landkreis Rosenheim
- Entschieden
- 2022-02-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:102
- CELEX
- 62020CJ0300
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Richtlinie 2001/42/EG – Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme – Art. 2 Buchst. a – Begriff ‚Pläne und Programme‘ – Art. 3 Abs. 2 Buchst. a – Rechtsakte, die in bestimmten Bereichen ausgearbeitet werden und durch die ein Rahmen für die künftige Genehmigung der in den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU aufgeführten Projekte gesetzt wird – Art. 3 Abs. 4 – Rechtsakte, durch die ein Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten gesetzt wird – Von einer lokalen Behörde erlassene Landschaftsschutzverordnung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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