Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-30/20RH v AB Volvo and Others
- Entschieden
- 2021-07-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:604
- CELEX
- 62020CJ0030
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 2 – Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr gleichgestellte Handlung oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs – Für mit Art. 101 AEUV und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unvereinbar erklärtes Kartell – Bestimmung der internationalen und der örtlichen Zuständigkeit – Bündelung von Zuständigkeiten bei einem spezialisierten Gericht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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