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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-3/24‘MISTRAL TRANS’ SIA v Valsts ieņēmumu dienests

Entschieden
2024-12-05
ECLI
ECLI:EU:C:2024:999
CELEX
62024CJ0003
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Richtlinie (EU) 2015/849 – Anwendungsbereich – Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a – Verpflichteter – Begriff ‚externe Buchprüfer‘ – Buchhaltungsdienstleistungen, die als Nebenleistung für mit dem Dienstleister verbundene Unternehmen erbracht werden.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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