Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-299/23Ordre des barreaux francophones et germanophone de Belgique and Others v État belge, représenté par la Secrétaire d’État à l’Asile et la Migration
- Entschieden
- 2025-06-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:461
- CELEX
- 62023CJ0299
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Einwanderungspolitik – Richtlinie (EU) 2016/801 – Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Studienzwecken – Art. 34 Abs. 5 – Rechtsbehelf gegen die Entscheidung, mit der ein Antrag auf Zulassung in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu Studienzwecken abgelehnt wird – Grundrecht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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