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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-299/22M. D. v 'Tez Tour' UAB

Entschieden
2024-02-29
ECLI
ECLI:EU:C:2024:181
CELEX
62022CJ0299
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Pauschalreisen und verbundene Dienstleistungen – Richtlinie (EU) 2015/2302 – Art. 12 Abs. 2 – Recht eines Reisenden, von einem Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr zurückzutreten – Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände – Ausbreitung von Covid‑19 – Fehlen einer amtlichen Empfehlung, von Reisen abzusehen – Berücksichtigung persönlicher Umstände, die sich auf die individuelle Situation des betreffenden Reisenden beziehen – Erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort – Zum Zeitpunkt des Abschlusses des betreffenden Pauschalreisevertrags bestehende oder vorhersehbare Umstände – Möglichkeit, die Beeinträchtigung zu berücksichtigen, die sich am Abreise- oder Rückreiseort und an anderen Orten ergibt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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