Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-297/14Rüdiger Hobohm v Benedikt Kampik Ltd & Co. KG and Others
- Entschieden
- 2015-12-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:844
- CELEX
- 62014CJ0297
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Gerichtliche Zuständigkeit für Verbraucherverträge – Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Art. 16 Abs. 1 – Begriff der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, die ‚auf‘ den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ‚ausgerichtet ist‘ – Geschäftsbesorgungsvertrag zur Verwirklichung des wirtschaftlichen Erfolgs, der mit einem zuvor in Ausübung einer ‚auf‘ den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ‚ausgerichteten‘ beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossenen Maklervertrag angestrebt wird – Enge Verbindung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht