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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑297/12Criminal proceedings against Gjoko Filev and Adnan Osmani

Entschieden
2013-09-19
ECLI
ECLI:EU:C:2013:569
CELEX
62012CJ0297
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Richtlinie 2008/115/EG – Art. 11 Abs. 2 – Rückkehrentscheidung, die mit einem Einreiseverbot einhergeht – Grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkte Dauer des Einreiseverbots – Nationale Regelung, wonach das Einreiseverbot unbefristet ist, sofern kein Befristungsantrag gestellt wird – Art. 2 Abs. 2 Buchst. b – Drittstaatsangehörige, die aufgrund einer strafrechtlichen Sanktion oder infolge einer strafrechtlichen Sanktion rückkehrpflichtig sind – Nichtanwendung der Richtlinie.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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