Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑297/12Criminal proceedings against Gjoko Filev and Adnan Osmani
- Entschieden
- 2013-09-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:569
- CELEX
- 62012CJ0297
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Richtlinie 2008/115/EG – Art. 11 Abs. 2 – Rückkehrentscheidung, die mit einem Einreiseverbot einhergeht – Grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkte Dauer des Einreiseverbots – Nationale Regelung, wonach das Einreiseverbot unbefristet ist, sofern kein Befristungsantrag gestellt wird – Art. 2 Abs. 2 Buchst. b – Drittstaatsangehörige, die aufgrund einer strafrechtlichen Sanktion oder infolge einer strafrechtlichen Sanktion rückkehrpflichtig sind – Nichtanwendung der Richtlinie.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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