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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-296/23Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV v dm-drogerie markt GmbH & Co.KG

Entschieden
2024-06-20
ECLI
ECLI:EU:C:2024:527
CELEX
62023CJ0296
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Biozidprodukte – Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – Art. 72 – Desinfektionsmittel, das Biozidprodukte enthält – Beschränkungen für die Werbung – Begriff ‚ähnliche Hinweise‘ – Ziel der Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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