Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-296/21Proceedings brought by A
- Entschieden
- 2022-11-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:918
- CELEX
- 62021CJ0296
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Feuerwaffen – Richtlinie 91/477/EWG – Anhang I Abschnitt III – Deaktivierungsstandards und ‑techniken – Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 – Überprüfung und Bescheinigung der Deaktivierung von Feuerwaffen – Art. 3 – Überprüfende Stelle, die von einer nationalen Behörde zugelassen ist – Ausstellung einer Deaktivierungsbescheinigung – Stelle, die nicht in der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste aufgeführt ist – Verbringung deaktivierter Feuerwaffen innerhalb der Europäischen Union – Art. 7 – Gegenseitige Anerkennung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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