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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑295/13H v H.K

Entschieden
2014-12-04
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2410
CELEX
62013CJ0295
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, für eine Insolvenzklage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in einem Drittstaat – Klage gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft auf Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet wurden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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