Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-293/22 PChemours Netherlands BV v European Chemicals Agency
- Entschieden
- 2023-11-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:847
- CELEX
- 62022CJ0293
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) – Art. 57 Buchst. f – Besonders besorgniserregende Stoffe – Identifizierung – Voraussetzungen – Schwerwiegende Wirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt – Gleicher Grad der Besorgnis – 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propansäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide – Identifizierung als Stoff, der die Kriterien für die Aufnahme in Anhang XIV dieser Verordnung erfüllt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht