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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-293/22 PChemours Netherlands BV v European Chemicals Agency

Entschieden
2023-11-09
ECLI
ECLI:EU:C:2023:847
CELEX
62022CJ0293
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) – Art. 57 Buchst. f – Besonders besorgniserregende Stoffe – Identifizierung – Voraussetzungen – Schwerwiegende Wirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt – Gleicher Grad der Besorgnis – 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propansäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide – Identifizierung als Stoff, der die Kriterien für die Aufnahme in Anhang XIV dieser Verordnung erfüllt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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