Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-293/21UAB 'Vittamed technologijos' v Valstybinė mokesčių inspekcija
- Entschieden
- 2022-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:763
- CELEX
- 62021CJ0293
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Vorsteuerabzug – Gegenstände und Dienstleistungen, die vom Steuerpflichtigen zur Herstellung von Investitionsgütern verwendet werden – Art. 184 bis 187 – Berichtigung der Vorsteuerabzüge – Pflicht zur Berichtigung der Vorsteuerabzüge, wenn dieser Steuerpflichtige in Liquidation versetzt und aus dem Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen gestrichen wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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