Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-293/20A and M v Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
- Entschieden
- 2021-01-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:44
- CELEX
- 62020CO0293
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art 267 AEUV – Begriff ‚Gericht‘ – Vorrang des Unionsrechts – Tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits – Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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