Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-292/21Administración General del Estado and Others v Asociación para la Defensa de los Intereses Comunes de las Autoescuelas (AUDICA) and Ministerio Fiscal

Entschieden
2023-01-19
ECLI
ECLI:EU:C:2023:32
CELEX
62021CJ0292
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2006/123/EG – Dienstleistungen im Binnenmarkt – Art. 2 Abs. 2 Buchst. d – Sachlicher Anwendungsbereich – Verkehrsdienstleistung – Erteilung von Kursen zur Sensibilisierung und Nachschulung für den Straßenverkehr zur Wiedererlangung von Punkten für die Fahrerlaubnis – Konzession für eine öffentliche Dienstleistung – Art. 15 – Anforderungen – Aufteilung des relevanten Hoheitsgebiets in fünf Lose – Mengenmäßige und territoriale Beschränkung des Zugangs zur betreffenden Tätigkeit – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses – Rechtfertigung – Sicherheit des Straßenverkehrs – Verhältnismäßigkeit – Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung