Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-292/16Proceedings brought by A Oy
- Entschieden
- 2017-11-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:888
- CELEX
- 62016CJ0292
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Niederlassungsfreiheit – Direkte Besteuerung – Körperschaftsteuer – Richtlinie 90/434/EWG – Art. 10 Abs. 2 – Einbringung von Unternehmensteilen – Gebietsfremde Betriebsstätte, die bei einer Einbringung von Unternehmensteilen an eine ebenfalls gebietsfremde übernehmende Gesellschaft übertragen wird – Recht des Mitgliedstaats der einbringenden Gesellschaft zur Besteuerung der anlässlich der Einbringung von Unternehmensteilen entstandenen Gewinne oder Veräußerungsgewinne dieser Betriebsstätte – Nationale Regelung, die die sofortige Besteuerung der Gewinne oder Veräußerungsgewinne ab dem Jahr der Übertragung vorsieht – Beitreibung der Steuer als Einkünfte des Steuerjahrs, in dem die Einbringung von Unternehmensteilen erfolgt ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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