Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-291/24Steiermärkische Bank und Sparkassen AG and Others v Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
- Entschieden
- 2026-01-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:52
- CELEX
- 62024CJ0291
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Richtlinie (EU) 2015/849 – Sanktionen – Art. 58 – Verantwortlichkeit von juristischen Personen – Art. 59 – Zulasten einer juristischen Person erfolgende Zurechnung einer durch natürliche Personen begangenen Verletzung ihrer Pflichten – Voraussetzungen – Art. 60.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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