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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-290/21Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger Reg. Gen. mbH (AKM) v Canal+ Luxembourg Sàrl

Entschieden
2023-05-25
ECLI
ECLI:EU:C:2023:424
CELEX
62021CJ0290
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung – Richtlinie 93/83/EWG – Art. 1 Abs. 2 – Öffentliche Wiedergabe über Satellit – Begriff – Satellitenbouquet-Anbieter – Verbreitung von Programmen in einem anderen Mitgliedstaat – Ort der Verwertungshandlung, durch die der Anbieter an einer solchen Wiedergabe mitwirkt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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