Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-29/19ZP v Bundesagentur für Arbeit
- Entschieden
- 2020-01-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:36
- CELEX
- 62019CJ0029
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Wanderarbeitnehmer – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Leistungen bei Arbeitslosigkeit – Berechnung – Nichtberücksichtigung des letzten im Wohnsitzmitgliedstaat erhaltenen Entgelts – Zu kurzer Bemessungszeitraum – Nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis erhaltenes Entgelt – Person, die zuvor eine Beschäftigung in der Schweiz ausgeübt hat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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