Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-29/10Heiko Koelzsch v État du Grand Duchy of Luxemburg
- Entschieden
- 2011-03-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:151
- CELEX
- 62010CJ0029
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - Arbeitsvertrag - Rechtswahl der Parteien - Zwingende Bestimmungen des mangels einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Ermittlung dieses Rechts - Begriff des Staates, in dem der Arbeitnehmer ‚gewöhnlich seine Arbeit verrichtet‘ - Arbeitnehmer, der seine Arbeit in mehreren Vertragsstaaten verrichtet.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht