Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-289/15Criminal proceedings against Jozef Grundza
- Entschieden
- 2017-01-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:4
- CELEX
- 62015CJ0289
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2008/909/JI – Art. 7 – Bedingung der beiderseitigen Strafbarkeit – Art. 9 – Aus dem Fehlen der beiderseitigen Strafbarkeit abgeleiteter Grund für die Versagung der Anerkennung und Vollstreckung – Im Ausstellungsstaat wegen Nichtbefolgung einer Entscheidung eines Trägers öffentlicher Gewalt verurteilter Staatsangehöriger des Vollstreckungsstaats.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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