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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-287/20EL and CP v Ryanair DAC

Entschieden
2022-01-10
ECLI
ECLI:EU:C:2022:1
CELEX
62020CO0287
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 3 – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Befreiung von der Ausgleichspflicht – Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘ – Streik von Flugbegleitern und Piloten – ‚Interne‘ und ‚externe‘ Umstände im Hinblick auf die Tätigkeit des ausführenden Luftfahrtunternehmens – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 12 und 28 – Kein Eingriff in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer sowie das Recht des Luftfahrtunternehmens auf Kollektivverhandlungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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