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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-287/19DenizBank AG v Verein für Konsumenteninformation

Entschieden
2020-11-11
ECLI
ECLI:EU:C:2020:897
CELEX
62019CJ0287
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie (EU) 2015/2366 – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Art. 4 Nr. 14 – Begriff ‚Zahlungsinstrument‘ – Personalisierte multifunktionale Bankkarten – Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC) – Art. 52 Nr. 6 Buchst. a und Art. 54 Abs. 1 – Dem Nutzer zu übermittelnde Informationen – Änderungen der Bedingungen eines Rahmenvertrags – Stillschweigende Zustimmung – Art. 63 Abs. 1 Buchst. a und b – Mit Zahlungsdiensten verbundene Rechte und Pflichten – Ausnahme für Kleinbetragszahlungsinstrumente – Tatbestandsmerkmale – Zahlungsinstrument, das nicht gesperrt werden kann – Zahlungsinstrument, das anonym genutzt wird – Zeitliche Begrenzung der Wirkungen des Urteils.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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