Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-287/19DenizBank AG v Verein für Konsumenteninformation
- Entschieden
- 2020-11-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:897
- CELEX
- 62019CJ0287
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie (EU) 2015/2366 – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Art. 4 Nr. 14 – Begriff ‚Zahlungsinstrument‘ – Personalisierte multifunktionale Bankkarten – Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC) – Art. 52 Nr. 6 Buchst. a und Art. 54 Abs. 1 – Dem Nutzer zu übermittelnde Informationen – Änderungen der Bedingungen eines Rahmenvertrags – Stillschweigende Zustimmung – Art. 63 Abs. 1 Buchst. a und b – Mit Zahlungsdiensten verbundene Rechte und Pflichten – Ausnahme für Kleinbetragszahlungsinstrumente – Tatbestandsmerkmale – Zahlungsinstrument, das nicht gesperrt werden kann – Zahlungsinstrument, das anonym genutzt wird – Zeitliche Begrenzung der Wirkungen des Urteils.
Legt aus
- PSD2 — Richtlinie (EU) 2015/236632015L2366
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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