Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-285/16 PGrupo Bimbo, SAB de CV v European Union Intellectual Property Office
- Entschieden
- 2016-10-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:773
- CELEX
- 62016CO0285
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 181 – Unionsmarke – Anmeldung der Wortmarke BIMBO – Zurückweisung des Antrags – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht