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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-283/22DZ and Others v Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky

Entschieden
2023-11-16
ECLI
ECLI:EU:C:2023:886
CELEX
62022CJ0283
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 1 Abs. 1 und 2 – Anwendungsbereich – Begriff ‚internationale Beförderung‘ – Art. 2 Abs. 1 – Begriff ‚Beförderung, die der Staat ausführt‘ – Art. 17 Abs. 1 – Haftung von Luftfahrtunternehmen für Tod und Körperverletzung von Reisenden – Versicherung von Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreibern – Verordnung (EG) Nr. 785/2004 – Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a – Anwendungsbereich – Begriff ‚Staatsluftfahrzeuge‘ – Art. 4 Abs. 1 – Mindestanforderungen für die Versicherung von Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreibern – Absturz eines von der öffentlichen Verwaltung eines Mitgliedstaats betriebenen Hubschraubers während eines Einsatzes zur spezialisierten Ausbildung in Evakuierung und Rettung – Tod eines an diesem Einsatz beteiligten Angehörigen des Feuerwehr- und Rettungsdienstes – Entschädigung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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