Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑283/12Serebryannay vek EOOD v Direktor na Direktsia ‘Obzhalvane i upravlenie na izpalnenieto’ — Varna pri Tsentralno upravlenie na Natsionalna agentsia za prihodite
- Entschieden
- 2013-09-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:599
- CELEX
- 62012CJ0283
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, 26, 62 und 63 – Steuertatbestand – Gegenseitige Leistungen – Entgeltliche Umsätze – Steuerbemessungsgrundlage eines Umsatzes, wenn die Gegenleistung aus Dienstleistungen besteht – Überlassung des Rechts, Immobilien zu nutzen und an Dritte weiterzuvermieten, an eine Gesellschaft durch eine natürliche Person, wobei diese Gesellschaft im Gegenzug Dienstleistungen der Verbesserung und Einrichtung dieser Vermögensgegenstände erbringt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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