Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑283/11Sky Österreich GmbH v Österreichischer Rundfunk
- Entschieden
- 2013-01-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:28
- CELEX
- 62011CJ0283
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 2010/13/EU – Bereitstellung audiovisueller Mediendienste – Art. 15 Abs. 6 – Gültigkeit – Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse und Gegenstand exklusiver Fernsehübertragungsrechte sind – Recht der Fernsehveranstalter auf Zugang zu solchen Ereignissen zum Zweck der Kurzberichterstattung – Beschränkung einer etwaigen Kostenerstattung auf die mit der Gewährung dieses Zugangs verbundenen zusätzlichen Kosten – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 16 und 17 – Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht