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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑283/11Sky Österreich GmbH v Österreichischer Rundfunk

Entschieden
2013-01-22
ECLI
ECLI:EU:C:2013:28
CELEX
62011CJ0283
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Richtlinie 2010/13/EU – Bereitstellung audiovisueller Mediendienste – Art. 15 Abs. 6 – Gültigkeit – Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse und Gegenstand exklusiver Fernsehübertragungsrechte sind – Recht der Fernsehveranstalter auf Zugang zu solchen Ereignissen zum Zweck der Kurzberichterstattung – Beschränkung einer etwaigen Kostenerstattung auf die mit der Gewährung dieses Zugangs verbundenen zusätzlichen Kosten – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 16 und 17 – Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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