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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-282/13T-Mobile Austria GmbH v Telekom-Control-Kommission

Entschieden
2015-01-22
ECLI
ECLI:EU:C:2015:24
CELEX
62013CJ0282
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste – Richtlinie 2002/20/EG – Art. 5 Abs. 6 – Nutzungsrechte für Funkfrequenzen und Nummern – Richtlinie 2002/21/EG – Art. 4 Abs. 1 – Rechtsbehelf gegen Entscheidungen einer nationalen Regulierungsbehörde – Begriff des von einer Entscheidung einer nationalen Regulierungsbehörde betroffenen Unternehmens – Art. 9b – Übertragung individueller Rechte zur Nutzung von Funkfrequenzen – Neuzuteilung der Rechte zur Nutzung von Funkfrequenzen nach der Verschmelzung zweier Unternehmen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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