Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑281/12Trento Sviluppo srl and Centrale Adriatica Soc. coop. arl v Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
- Entschieden
- 2013-12-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:859
- CELEX
- 62012CJ0281
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Verbraucherschutz – Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern – Richtlinie 2005/29/EG – Art. 6 Abs. 1 – Begriff, irreführende Handlungʻ – Kumulativer Charakter der in der betreffenden Bestimmung genannten Voraussetzungen.
Legt aus
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