Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-281/02Andrew Owusu v N. B. Jackson, trading as "Villa Holidays Bal-Inn Villas" and Others

Entschieden
2005-03-01
ECLI
ECLI:EU:C:2005:120
CELEX
62002CJ0281
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Brüsseler Übereinkommen - Räumlicher Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens - Artikel 2 - Zuständigkeit - Unfall in einem Drittstaat - Körperlicher Schaden - Klage in einem Vertragsstaat gegen eine Person mit Wohnsitz in diesem Staat und gegen andere Beklagte mit Wohnsitz in einem Drittstaat - Einrede des Forum non conveniens - Unvereinbarkeit mit dem Brüsseler Übereinkommen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung