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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-280/24A. B. v Slovenská sporiteľňa a.s

Entschieden
2025-06-05
ECLI
ECLI:EU:C:2025:401
CELEX
62024CJ0280
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Richtlinie 93/13/EWG – Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer nicht im Einzelnen ausgehandelten Klausel – Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 – Verbraucherkreditvertrag – Klausel mit der Bezeichnung ‚Bearbeitungsgebühr‘ – Transparenzerfordernis – Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 – Klausel, die den Inhalt der Dienstleistungen, die im Gegenzug für diese Gebühr erbracht werden, nicht präzisiert – Frage, ob eine Bezeichnung der vom Verbraucher getragenen Gebühren und die Angabe ihrer genauen Höhe ausreichen – Abwälzung sämtlicher Kosten der mit der Bearbeitungsgebühr zusammenhängenden Leistungen auf den Verbraucher.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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