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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-280/21P.I. v Migracijos departamentas prie Lietuvos Respublikos vidaus reikalų ministerijos

Entschieden
2023-01-12
ECLI
ECLI:EU:C:2023:13
CELEX
62021CJ0280
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl – Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling – Richtlinie 2011/95/EU – Art. 10 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 2 – Verfolgungsgründe – Begriffe ‚politische Überzeugung‘ und ‚zugeschriebene politische Überzeugung‘ – Versuche eines Asylbewerbers, sich in seinem Herkunftsland mit rechtlichen Mitteln gegen illegal operierende nicht staatliche Akteure zu wehren, die in der Lage sind, den Repressionsapparat des betreffenden Staates zu instrumentalisieren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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