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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-280/15Irina Nikolajeva v Multi Protect OÜ

Entschieden
2016-06-22
ECLI
ECLI:EU:C:2016:467
CELEX
62015CJ0280
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 9 Abs. 3 und Art. 102 Abs. 1 – Pflicht eines Unionsmarkengerichts, eine Anordnung zu treffen, mit der einem Dritten die Fortsetzung von Verletzungshandlungen verboten wird – Fehlen eines Antrags auf eine solche Anordnung – Begriff ‚besondere Gründe‘, die einer solchen Anordnung entgegenstehen – Begriff ‚angemessene Entschädigung‘ für Handlungen, die nach der Veröffentlichung einer Unionsmarkenanmeldung und vor der Veröffentlichung der Eintragung einer solchen Marke vorgenommen werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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