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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-28/20Airhelp Ltd v Scandinavian Airlines System Denmark – Norway – Sweden

Entschieden
2021-03-23
ECLI
ECLI:EU:C:2021:226
CELEX
62020CJ0028
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 3 – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Befreiung von der Ausgleichspflicht – Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘ – Unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen organisierter Pilotenstreik – ‚Interne‘ und ‚externe‘ Umstände im Hinblick auf die Tätigkeit des ausführenden Luftfahrtunternehmens – Art. 16, 17 und 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Kein Eingriff in die unternehmerische Freiheit, das Recht auf Eigentum und das Recht des Luftfahrtunternehmens auf Kollektivverhandlungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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