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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-279/24AY v Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG

Entschieden
2025-12-04
ECLI
ECLI:EU:C:2025:942
CELEX
62024CJ0279
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Art. 3 Abs. 1 und 2 – Rechtswahl – Art. 6 – Anwendungsbereich – Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Verbraucher – Nach Abschluss des eine Rechtswahlklausel enthaltenden Vertrags erfolgte Ausrichtung der Tätigkeit des Unternehmers auf den Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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