Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-279/21X v Udlændingenævnet
- Entschieden
- 2022-12-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:1019
- CELEX
- 62021CJ0279
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Assoziierungsabkommen EWG‑Türkei – Art. 9 – Beschluss Nr. 1/80 – Art. 10 Abs. 1 – Art. 13 – Stillhalteklausel – Familienzusammenführung – Nationale Regelung, mit der für Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in dem betreffenden Mitgliedstaat verfügen, neue, restriktivere Voraussetzungen für die Familienzusammenführung eingeführt werden – Erfordernis, dass der türkische Arbeitnehmer eine Prüfung ablegt, die Kenntnisse eines bestimmten Niveaus in der Amtssprache dieses Mitgliedstaats bescheinigt – Rechtfertigung – Ziel der Gewährleistung einer erfolgreichen Integration.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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