Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-279/19The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs v WR
- Entschieden
- 2021-06-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:473
- CELEX
- 62019CJ0279
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Allgemeines Verbrauchsteuersystem – Richtlinie 2008/118/EG – Art. 33 Abs. 3 – Waren, die in einem Mitgliedstaat ‚in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind‘ und zu gewerblichen Zwecken in einem anderen Mitgliedstaat in Besitz gehalten werden – Steuerschuldner der für diese Waren zu entrichtenden Verbrauchsteuer – Person, in deren Besitz sich die zur Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat vorgesehenen Waren befinden – Beförderer der Waren.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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