Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑278/12 PPUAtiqullah Adil v Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel
- Entschieden
- 2012-07-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:508
- CELEX
- 62012CJ0278
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Verordnung (EG) Nr. 562/2006 – Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) – Art. 20 und 21 – Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen – Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets – Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen – Nationale Regelung, nach der Kontrollen der Identität, der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsrechts durch mit der Grenzüberwachung und der Kontrolle von Ausländern beauftragte Beamte in einer Zone von 20 km ab der gemeinsamen Grenze mit anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen zulässig sind – Kontrollen zur Bekämpfung des illegalen Aufenthalts – Regelung, die bestimmte Voraussetzungen und Garantien insbesondere hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität der Kontrollen vorsieht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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